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AHV/IV/EO und ALV ändern 2011 die Beitragssätze und Berechnungsansätze. Wie schon anfangs der 2000er Jahre wird ab 2011 wieder eine Umverteilungsabgabe von 1% auf Lohnbestandteilen zwischen CHF 126'000 und CHF 315'000 zur Sanierung der ALV - Kasse eingefordert. Die Details finden Sie im beiliegenden Datenblatt.
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| b) |
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AHV bei vorzeitiger Erwerbsaufgabe: Wer sich vor dem ordentlichen Pensionierungsalter pensionieren lässt, bleibt bei der AHV beitragspflichtig. Die Beiträge bemessen sich nach dem Vermögen und dem 20-fachen von allfälligen Renten und können zwischen CHF 475 und CHF 10'300 pro Jahr liegen (pro Ehegatte).
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| c) |
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Vor der Pensionierung sollte im Zweifelsfall jeweils abgeklärt werden, ob bei der AHV Beitragslücken aus fehlenden Beitragsjahren bestehen. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente um etwa 2.3 % gekürzt. Gleichzeitig soll aufgrund der individuellen Situation geklärt werden, ob ein Vorbezug oder ein Rentenaufschub sinnvoll ist und wie sich dieser auf die Rente auswirkt.
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| d) |
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Abgestimmt auf die AHV Ansätze haben die BVG Berechnungsgrundlagen geändert, Details siehe Datenblatt. Der Umwandlungssatz für das BVG Obligatorium, ursprünglich 7.2 %, sinkt 2011 von 6.95 % M / 7.00 % F auf 6.90 % M / 6.95 % F. Hier ein Beispiel für die Rentenberechnung: Ein Sparkapital BVG von CHF 500'000 ergibt bei ordentlicher Pensionierung im 2011 eine Jahresrente von CHF 34'500 für Männer, resp. CHF 34'750 für Frauen. Der Umwandlungssatz sinkt bis 2014 auf generell 6.8 %. Entsprechend der heutigen Kapitalrendite und dem demographischen Wandel (alternde Gesellschaft) liegt der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Sparkapital je nach Kasse oder Versicherung tiefer. Bei beispielsweise 5.8 % ergibt sich bei CHF 500'000 Sparkapital eine Jahresrente von CHF 29'000. Anstelle der ursprünglich erhofften Jahresrente von CHF 72'000 auf 1 Mio. Sparkapital kann heute noch mit CHF 64'000 gerechnet werden. Zusammen mit der AHV Maximalrente ergibt sich eine Gesamtrente von rd. CHF 105'000.
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| e) |
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Zur Sanierung der IV – Kasse wird ab 2011, befristet auf sieben Jahre, die Mehrwertsteuer erhöht, beim Normalsatz von 7.6 % auf 8 %. Die Details mit allen Sätzen, das Vorgehen beim Jahreswechsel und die neuen Abrechnungsmethoden haben wir in der Herbst INFO 2010 erläutert. Diese INFO ist auch auf unserer Homepage zu finden. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
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| f) |
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Über die am 2011 wirksamen Steuererleichterungen vor allem für Verheiratete und Familien mit Kindern sowie den Ausgleich der kalten Progression bei der Bundessteuer haben wir Sie detailliert in der Herbst INFO 2010 informiert.
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| g) |
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Per 1. Januar 2011 wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II der Beteiligungsabzug wie folgt geändert: „ Die Gewinnsteuer einer Kapital- gesellschaft oder Genossenschaft ermässigt sich im Verhältnis des Nettoertrages aus den Beteiligungsrechten zum gesamten Reingewinn, wenn die Gesellschaft oder Genossenschaft: a) zu mindestens 10 % (bisher 20%) am Grund oder Stammkapital einer anderen Gesellschaft beteiligt ist; b) zu mindestens 10 % (neu) am Gewinn und an den Reserven einer anderen Gesellschaft beteiligt ist; oder c) Beteiligungsrechte im Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio. (bisher CHF 2 Mio.) hält.“
Veräusserungsgewinne (Kapitalgewinne) werden bei der Ermässigung nur berücksichtigt, „soweit a) der Veräusserungserlös die Gestehungskosten übersteigt; b) wenn die veräusserte Beteiligung mindestens 10 % (bisher 20 %) des Grund- oder Stammkapitals einer anderen Gesellschaft betrug oder einen Anspruch auf mindestens 10 % (neu) des Gewinns und der Reserven einer anderen Gesellschaft begründete und während mindestens eines Jahres im Besitz der veräussernden Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft war; fällt die Beteiligungsquote infolge Teilveräusserung unter 10 %, so kann die Ermässigung für jeden folgenden Veräusserungsgewinn nur beansprucht werden, wenn die Beteiligungsrechte am Ende des Steuerjahres vor dem Verkauf einen Verkehrswert von mindestens 1 Mio. CHF hatten“.
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| h) |
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Die praktische Umsetzung des per 1.1.2011 eingeführten Kapitaleinlageprinzipes (insb. Agio und Zuschüsse) lässt noch einige Fragen offen. Wir werden noch darauf zurückkommen.
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| i) |
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An einer kürzlich von der Treuhandkammer, Sektion Zürich, durchgeführten Abendveranstaltung hat Herr Dr. Jürg B. Altorfer vom Kantonalen Steueramt Zürich über „Aktuelles aus dem Zürcher Steuerwesen“ berichtet. Diese Informationen aus erster Hand fliessen selbstverständlich in unsere Beratungspraxis ein. Unter anderem wurden folgende Themen resp. deren steuerliche Behandlung angesprochen:
Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
Persönliche Holdinggesellschaften
Abbruch von Liegenschaften
Forderungsverzicht von Aktionären
Verlustverrechnung nach Statuswechsel Holding
Verlustverrechnung nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit
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| j) |
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An der unter Ziffer i) erwähnten Veranstaltung wurde auch die Steuerkontroverse mit der EU erwähnt. Ein Hauptkritikpunkt der EU ist die steuerliche Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Einkünften bei Gemischten-/Domizilgesellschaften sowie die Besteuerung resp. Nichtbesteuerung von übrigen Erträgen in Holdinggesellschaften. Der einzig sinnvolle Lösungsansatz wird die Angleichung der Steuersätze sein, d.h. bisher steuerfreie Auslandumsätze werden moderat besteuert, bisher ordentlich besteuerte Inlanderlöse werden mit den selben moderaten Steuersätzen besteuert. So bleibt der Standort Schweiz im Vergleich zu den umliegenden Hochsteuerländern attraktiv. Im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform III ist die Festlegung einer Besteuerungsquote angedacht, welche dann mit den ordentlichen Steuersätzen abgerechnet wird. Wir geben das entsprechende Referat von Dr. Altorfer nachstehend als Kopie wieder.
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