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Information
Oktober 2006
Kurzinformation Herbst 2006


a)
Im Gesetzgebungsverfahren hängig sind zurzeit u. a. folgende Neuerungen: Anpassung Familienbesteuerung/Doppelverdienerehepaare, gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Kinderzulagen. Die angekündigte wesentliche Vereinfachung der MWSt scheint noch in weiter Ferne zu sein, ein Anfang wurde jedoch gemacht (siehe Anhang A).

b)
In der letzten ORTAG INFORMATION haben wir darauf hingewiesen, dass bereits heute einige wenige Kantone Gesetzesbestimmungen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Dividenden kennen. Auf der Basis der gegenwärtigen parlamentarischen Beratungen kann erwartet werden, dass auch der Bund inskünftig ausgeschüttete Gewinne beim Empfänger nur noch teilweise besteuert. In Diskussion steht ein Satz von 50 % oder 60 %, wobei für Beteiligungen im Geschäfts- oder Privatvermögen unter Umständen unterschiedliche Sätze festgelegt werden. Offen ist auch, ab welcher Beteiligungshöhe diese Entlastung gewährt werden soll, möglicherweise ab 10 %.

Mit der Einführung einer solchen gesetzlichen Regelung werden auch diejenigen Kantone verpflichtet, welche eine solche Teilbesteuerung noch nicht kennen, eine entsprechende Regelung in ihren Steuergesetzen aufzunehmen. Die Kantone können jedoch die Höhe der Entlastung frei bestimmen. Sollte dem Unternehmenssteuerreformgesetz nicht noch Steine in den Weg gelegt werden, so könnten die gesetzlichen Bestimmungen anfangs 2008 in Kraft treten.

c)
Mit einer Vollzugsfrist bis Ende 2007 ist ab 2006 bei den Stiftungen der Handelsregistereintrag anzupassen: Neu sind sämtliche Stiftungsratsmitglieder (mit und ohne Zeichnungsbefugnis) sowie die Revisionsstelle einzutragen.

d)
Für 2007 werden die seit 2005 unveränderten Grenzwerte BVG angepasst: Maximal versicherter Jahreslohn neu CHF 79'560 (77'400), maximaler koordinierter Lohn neu CHF 56'355 (54'825), minimaler koordinierter Lohn CHF 3'315 (3'225). Ebenfalls angepasst wurden die Grenzwerte Säule 3a: CHF 6'365 (6'192) resp. CHF 31'824 (30'960) für Selbständige. Der Mindestzins BVG wurde für 2007 bei 2,5 % belassen.

e)
Im beiliegenden Anhang zur ORTAG INFORMATION gehen wir detailliert auf folgende Themen ein: