b) |
Ueber den neuen Lohnausweis haben wir Sie bereits im Dezember 2003 informiert. Für das Kalenderjahr 2005 ist die Verwendung fakultativ, ab 2006 soll das neue Formular generell gelten. Es wird zweckmässig sein, im Hinblick darauf gelegentlich die Spesenreglemente und das Salärsystem zu überprüfen. Im Zusammenhang mit dem neuen Lohnausweis weisen wir insbesondere auf die hohen Abgaben auf privat benutzten Geschäftsautos. Wir werden im Herbst 2005 auf dieses Thema zurückkommen.
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c) |
Ueber das per 1. Juli 2004 in Kraft getretene Fusionsgesetz haben wir Sie detailliert in der INFO vom September 2004 informiert. Bei Unternehmensumstrukturierungen sind die neuen Möglichkeiten zu beachten.
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d) |
In der September INFO haben wir Sie über die Aenderung der Saldosteuersätze bei der Mehrwertsteuer informiert. Heute weisen wir Sie auf die Praxisänderungen ab 1. Januar 2005 hin: Es handelt sich erfreulicherweise um Vereinfachungen und Verbesserungen in folgenden Bereichen: Rechnungsstellung, Eigenverbrauch, grenzüberschreitender Verkehr, Gründungskosten usw. Details zu den einzelnen Punkten erfahren Sie von Ihrem/r ORTAG-KundenberaterIn sowie auf unserer Homepage. Auf Mitte 2005 sind weitere Erleichterungen geplant.
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e) |
Im Dezember 2002 haben wir die einem Arbeitgeberverband angeschlossenen Kunden auf die neue Ferienregelung hingewiesen, wonach für Arbeitnehmer unter 50 Jahren der Ferienanspruch stufenweise von 4 auf 5 Wochen verlängert wird, im Jahr 2005 also 24 Tage beim VZH.
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f) |
Im Zusammenhang mit der Geldwäschereigesetzgebung sind wir als Finanzintermediäre einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen, sowohl für die Prüfung unserer Dossiers als auch für die Zulassung als SRO Prüfer für unsere betroffenen Kunden. Die Treuhand-Kammer hat 2004 die Auflösung ihrer SRO bekannt gegeben. Wir haben uns nun für den Beitritt bei der einzigen verbleibenden SRO für Treuhänder, der SRO-STV (Schweizerischer Treuhänder Verband) entschlossen.
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g) |
Zur Erinnerung: Per 1. Januar 2005 tritt das 2. Paket der 1. BVG-Revision in Kraft. In der INFO vom September 2004 haben wir Sie detailliert über die Änderungen informiert. Die geänderten Mindest- und Höchstgrenzen sind im orangen Datenblatt aufgeführt.
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h) |
Im Anhang zu dieser ORTAG INFORMATION haben wir vier Themen vertieft behandelt: A. Änderung des Steuergesetzes des Kantons Zürich per 1. Januar 2005 B. Meldeverfahren bei schweizerischen Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften C. Mutterschaftsversicherung D. Erbenholding und indirekte Teilliquidation
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i) |
Um Ihnen einen ständig aktuellen Überblick über die in der ORTAG INFORMATION behandelten Themen zu geben, planen wir im Laufe dieses Jahres auf unserer Homepage ein Know How-Suchsystem einzurichten. Ueber einen Index werden Sie online Zugriff auf die wichtigsten Angaben, Vorschriften und Tipps aus den Bereichen Steuern, Gesellschaftsrecht, Rechnungswesen, Revision und Sozialversicherungen haben. |